Testament
Mit einem Testament können Sie festlegen, an wen das zum Zeitpunkt Ihres Ablebens vorhandene Vermögen zur Gänze oder teilweise übertragen werden soll. Diese Erklärung Ihres letzten Willens ist jederzeit abänderbar und widerruflich.
Das österreichische Recht kennt unterschiedliche Formen der Errichtung eines letzten Willens. Ein Testament kann sowohl eigenhändig als auch fremdhändig errichtet werden. Das eigenhändige Testament muss zu seiner Gültigkeit vom Testamentsverfasser (Testator) selbst zur Gänze von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Darüber hinaus ist die Beisetzung von Errichtungsort und -datum im Testament zu empfehlen.
Wird der Text einer letztwilligen Verfügung nicht vom Testamentserrichter selbst, sondern von einem Dritten oder etwa per Computer geschrieben, sind strenge Formvorschriften einzuhalten. Ein fremdhändiges Testament muss am Schluss
Mündliche Testamente sind nur mehr in seltenen Einzelfällen als Nottestamente in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gültig.
Mit der Errichtung eines „letzten Willens“ sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Lassen Sie eine letztwillige Anordnung von uns nach Ihren individuellen Vorstellungen aufsetzen oder Ihre bestehenden Verfügungen auf deren formelle und inhaltliche Gültigkeit überprüfen.
Jedes Testament, das bei uns hinterlegt ist, wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert. Dadurch ist sichergestellt, dass Ihr letzter Wille nicht verloren geht und nach Ihrem Ableben verlässlich eröffnet wird.
Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Ihrer letztwilligen Verfügung kompetent, diskret und vertraulich.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen Ihnen gerne!
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