Treuhandschaften

 

Fungiert der Notar als Treuhänder, übernimmt er Urkunden und/oder Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) mit der Verpflichtung, die in der mit den Parteien abgeschlossenen Treuhandvereinbarung konkret festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und vorgesehenen Bedingungen zu erfüllen. Treuhändige Abwicklungen werden in erster Linie bei Immobilienkaufverträgen mit Fremdfinanzierungen, aber auch bei komplexeren Unternehmenstransaktionen und –umstrukturierungen in Anspruch genommen.

 

Mit der Notartreuhandbank AG steht den österreichischen Notaren eine eigene Spezialbank zur Verfügung, deren Geschäftstätigkeit sich ausschließlich auf die Verwaltung von Treuhandgeldern beschränkt. Dieses Bankinstitut ist ausschließlich Notaren zugänglich, ihr einziges Geschäftsfeld besteht in der sicheren Veranlagung und Verwaltung von Treugeldern sowie der Überprüfung und Setzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Für die Notartreuhandbank AG besteht eine solidarische Ausfallhaftung Ihrer Mitgesellschafter UniCredit Bank Austria AG und Raiffeisen Zentralbank Österreich AG.

 

Treuhandschaft im Liegenschaftsverkehr

Bei der Veräußerung von Liegenschaften, Häusern oder Wohnungen fungiert der Notar in den meisten Fällen als Treuhänder, um eine reibungslose, korrekte und sichere Abwicklung der Kaufpreisgebarung sicher zu stellen. Dies ist vor allem bei Fremdfinanzierung des Kaufpreises über Bankinstitute und grundbücherlicher Sicherstellung des Kredites oder Darlehens durch Eintragung einer Hypothek im Grundbuch erforderlich.

 

Die Treuhandschaft dient der Absicherung aller Beteiligten eines Kaufvertrages:

 

  • Sie sichert den Käufer dahingehend ab, dass der von ihm erlegte Kaufpreis erst dann an den Verkäufer weitergeleitet wird, wenn sämtliche Voraussetzungen für den Eigentumserwerb erfüllt sind.
  • Umgekehrt gewährt sie dem Verkäufer dahingehend Sicherheit, dass der Kaufpreis beim Treuhänder tatsächlich einlangen muss und ihm die treuhändig hinterlegte Summe nach Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen letztlich wirklich zukommt.
  • Der Bank gegenüber, die den Immobilienkauf finanziert, haftet der Treuhänder dafür, dass das Eigentumsrecht zu Gunsten des Käufers nur unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Eintragung eines Pfandrechtes (Hypothek) zur Besicherung des Bankkredites im Grundbuch einverleibt wird.

 

Treuhandregister

Das Österreichische Notariat verfügt über ein eigens eingerichtetes, automationsunterstütztes Register zur Erfassung von Treuhandschaften, das notarielle Treuhandregister (THR), das eine effiziente, transparente und vor allem sichere Abwicklung sämtlicher vom Notar übernommenen Treuhandschaften gewährleistet. Die gesamte treuhändige Abwicklung erfolgt im gesicherten, direkten elektronischen Weg zwischen dem Notariat, den beteiligten Banken und dem Treuhandregister ohne Zwischenschaltung dritter Personen oder Stellen.

 

Jede vom Notar übernommene Treuhandschaft ist im Treuhandregister des österreichischen Notariats zu registrieren. Für jede Kaufvertragsabwicklung wird ein eigenes Konto bei der Notartreuhandbank AG eröffnet. Diese Vorgangsweise gewährleistet zusätzliche Sicherheit und eine Absicherung der Vertragsparteien durch den Versicherungsschutz des notariellen Treuhandregisters.

 

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